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Die Unterschiede zwischen gewerblichen und „neuen" Selbständigen und die daraus resultierenden verfassungsrechtlichen Probleme
Die Einbeziehung der so genannten „neuen" Selbständigen in die bisher grundsätzlich auf die Gewerbetreibenden beschränkte Pflichtversicherung nach GSVG wirft zahlreiche Probleme verfassungsrechtlicher Natur auf. Diese Probleme resultieren zum einen daraus, dass der Gesetzgeber vor allem im Beitragsrecht, aber auch bei der Normierung des pflichtversicherten Personenkreises zahlreiche Differenzierungen vorgenommen hat, deren sachliche Rechtfertigung mehr als fraglich erscheint. Zum anderen ist die Einbeziehung der „neuen" Selbständigen in die GSVG-Pflichtversicherung auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung im Hinblick auf den Kompetenztatbestand Sozialversicherungswesen zu unterziehen. Im Folgenden werden zuerst die Unterschiede zwischen den Gewerbetreibenden und den „neuen" Selbständigen dargestellt. Daran anschließend werden diese Unterschiede im Lichte des Verfassungsrechts einer kritischen Betrachtung unterzogen.
Bis sind in erster Linie jene selbständig Erwerbstätigen nach GSVG kranken- und pensionsversichert gewesen, die Mitglied einer Wirtschaftskammer gewesen sind. Dieses Kriterium haben jene Selbständigen erfüllt, die ein Gewerbe im Sinne der GewO ausgeübt haben und demz...