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ASoK 1, Jänner 2000, Seite 37

OGH: Lohnvereinbarung

Die anlässlich des Abschlusses eines Dienstvertrages getroffene Vereinbarung eines über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn liegenden Entgelts unter gleichzeitiger Vereinbarung einer Aufsaugungsklausel ist zulässig, wenn sie nach § 3 ArbVG für den Arbeitnehmer günstiger ist. Daraus folgt, dass der privatautonomen Vereinbarung einer völlig unbeschränkten Anrechnungsklausel zeitliche Grenzen gesetzt sind. – (§ 3 ArbVG)

„Die Streitteile vereinbarten im vorliegenden Fall bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages, der eine überkollektivvertragliche Entlohnung um ca. 40% vorsah, dass der überkollektivvertragliche Entlohnungsteil auf allfällige gesetzliche und/oder kollektivvertragliche Erhöhungen angerechnet werden sollte. Eine solche Lohnvereinbarung stellt – wie schon das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat – gesamt betrachtet keinen Verzicht auf die zwingend zu gewährende Ist-Lohn-Erhöhung dar, sondern in Wahrheit eine vom Arbeitgeber bei Vertragsabschluss freiwillig vorweg gewährte Lohnerhöhung, die sich stufenweise in den gesetzlichen Mindestlohn einschleifen sollte. Die Lohnvereinbarung ist nämlich in ihrer Gesamtheit dem Mindestlohn und dessen jährlichen Erhöhungen gegen...

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