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ASoK 1, Jänner 2000, Seite 35

Einschleifregeln der Pensionsanpassung zum 1. 1. 2000

• Bis 7.000 S steigen die Pensionen um 1,5%.

• Zwischen 7.000 S und 8.000 S kommt es zu einer linearen Steigerung.

• Zwischen 8.000 S und 9.750 S wird ein einheitlicher Betrag ausbezahlt.

• Zwischen 9.750 S und 10.400 S kommt es zu einer degressiven linearen Erhöhung.

• Ab 10.400 S wird bei Anwendung des Anpassungsfaktors von 1,006 ein Betrag von mindestens 135 S ausbezahlt.

Quelle: BMAGS

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