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ASoK 1, Jänner 2000, Seite 35

Pensionsanpassung zum 1. 1. 2000

• Bis 7.000 S kommt es zu einer Erhöhung um 1,5%.

• Zwischen 7.000 S und 8.000 S erhöht sich die Steigerung auf bis zu 2,5%.

• Durch die gleichmäßige Erhöhung zwischen 8.000 S und 9.750 S um 200 S verringert sich die Erhöhung linear auf bis zu 2,0%.

• Zwischen 9.750 S und 10.400 S fällt die Erhöhung linear von 200 S auf 135 S und damit von 2,0% auf 1,29%.

• Bei Pensionen über 10.400 S kommt der Anpassungsfaktor von 1,006 zur Anwendung, mindestens wird ein Betrag von 135 S ausbezahlt.

Quelle: BMAGS

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