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ASoK 1, Jänner 2000, Seite 32

DB- und Kommunalsteuer-Pflicht von Pensionsabfindungen bzw. Sozialplanzahlungen

Dr. Wolfgang Höfle

DB- und Kommunalsteuer-Pflicht von Pensionsabfindungen bzw. Sozialplanzahlungen (§ 41 FLAG, § 5 KommStG)

BMUJF v. (GZ 51 0802/51-V/1/99); ARD 5081/30/99:

Nach Ansicht des BMF und des BMUJF sind Pensionsabfindungen unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt und unabhängig von der Besteuerung (§ 67 Abs. 6 oder Abs. 8 lit. b EStG) S. 33vom DB und von der KommSt befreit. Dasselbe gilt für Sozialplanzahlungen i. S. d. § 67 Abs. 8 lit. b zweiter Teilstrich EStG. Hinsichtlich der Kommunalsteuer sind die Gemeinden allerdings nicht an diese Auslegung gebunden.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
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