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DB- und Kommunalsteuer-Pflicht von Pensionsabfindungen bzw. Sozialplanzahlungen
• DB- und Kommunalsteuer-Pflicht von Pensionsabfindungen bzw. Sozialplanzahlungen (§ 41 FLAG, § 5 KommStG)
BMUJF v. (GZ 51 0802/51-V/1/99); ARD 5081/30/99:
Nach Ansicht des BMF und des BMUJF sind Pensionsabfindungen unabhängig vom Auszahlungszeitpunkt und unabhängig von der Besteuerung (§ 67 Abs. 6 oder Abs. 8 lit. b EStG) S. 33vom DB und von der KommSt befreit. Dasselbe gilt für Sozialplanzahlungen i. S. d. § 67 Abs. 8 lit. b zweiter Teilstrich EStG. Hinsichtlich der Kommunalsteuer sind die Gemeinden allerdings nicht an diese Auslegung gebunden.