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ASoK 1, Jänner 2000, Seite 32

Steuerbegünstigte Überstunden bei "All-in"-Verträgen

Dr. Wolfgang Höfle

Steuerbegünstigte Überstunden bei „All-in"-Verträgen (§ 68 Abs. 2 EStG)

VwGH 94/13/0237 v. , VwGH 96/15/0250 v. , LStR 1999, Rz. 1161 f.

Nach der Rechtsprechung ist die Steuerbegünstigung für die fünf Überstundenzuschläge (max. 590 S p. M.) nicht möglich, wenn die geschuldete Gesamtstundenzahl nicht eindeutig festgelegt ist. Die Lohnsteuerrichtlinien 1999 lassen es m. E. zu, einerseits fünf Überstundenzuschläge steuerbegünstigt aus dem Pauschalgehalt herauszuschälen, anderseits arbeitsrechtlich trotzdem auch die darüber hinaus geleisteten Überstunden als abgegolten zu betrachten. Eine Formulierung in einem Dienstvertrag für nicht leitende Angestellte könnte wie folgt lauten:

Durch die kollektivvertragliche Überzahlung sind geleistete Überstunden, auch wenn es dabei fall-/ausnahmsweise zu Überschreitungen des AZG kommen sollte, abgegolten. Dies gilt solange, als damit die kollektivvertragliche Mindestentlohnung (inkl. kollektivvertraglicher Abgeltung der geleisteten Überstunden) erfüllt ist. Aus rein steuerlichen Gründen werden fünf Überstunden aus dem Pauschalgehalt herausgerechnet."

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und V...
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