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ASoK 1, Jänner 2000, Seite 32

Ergänzung der Lohnklassentabelle im AlVG ab 1. 1. 2000

Dr. Wolfgang Höfle

Ergänzung der Lohnklassentabelle im AlVG ab (§ 21 AlVG)

Verordnung des BMAGS = BGBl. II Nr. 451/1999 v. .

Das höchste Arbeitslosengeld beträgt ab täglich 488,50 S (Grundbetrag ohne Familienzuschläge). Berücksichtigt man zwei Sonderzahlungen und die Aufwertung, wird dieser Höchstbetrag erreicht, wenn das monatliche Bruttogehalt im Kalenderjahr 1997 bei einer Antragstellung im ersten Halbjahr 2000 ca. 34.000 S betragen hat.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
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