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Ergänzung der Lohnklassentabelle im AlVG ab 1. 1. 2000
• Ergänzung der Lohnklassentabelle im AlVG ab (§ 21 AlVG)
Verordnung des BMAGS = BGBl. II Nr. 451/1999 v. .
Das höchste Arbeitslosengeld beträgt ab täglich 488,50 S (Grundbetrag ohne Familienzuschläge). Berücksichtigt man zwei Sonderzahlungen und die Aufwertung, wird dieser Höchstbetrag erreicht, wenn das monatliche Bruttogehalt im Kalenderjahr 1997 bei einer Antragstellung im ersten Halbjahr 2000 ca. 34.000 S betragen hat.