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ASoK 1, Jänner 2000, Seite 30

Aufrechnung im Dienstverhältnis

Aufrechnung gegen das Entgelt ist nicht automatisch möglich

Dr. Hans Trattner

In der Arbeitswelt stellt sich oft die Frage, ob der Arbeitgeber bei Zufügen eines Schadens durch einen Arbeitnehmer seinen ihm dadurch entstandenen Schaden ohne weiteres mit den laufenden Lohn- bzw. Gehaltsansprüchen gegenverrechnen kann.

Dies ist nicht ohne weiteres möglich, es sind hier vielmehr gewisse gesetzliche Regelungen zu beachten:

Dienstnehmerhaftpflichtgesetz

Grundsätzlich sind die Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes zu beachten. Es geht dabei in erster Linie um die Verschuldensfrage. Die Höhe der Schadenersatzpflicht richtet sich dabei nach dem Grad des Verschuldens sowie nach gewissen Umständen, die im Rahmen des richterlichen Mäßigungsrechtes zu berücksichtigen sind. Außer in Fällen einer vorsätzlichen Verursachung des Schadens hat der Arbeitnehmer dem Dienstgeber in der Regel lediglich einen Teil des Schadens zu ersetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt eine Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers überhaupt (entschuldbare Fehlleistung).

Aufrechter Bestand eines Dienstverhältnisses

Das Aufrechnungsverbot betrifft nur Schadenersatzansprüche im Sinne des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes, d. h. Ansprüche auf Grund eines Schadens, den der Arbeitnehmer „bei Erbringung seiner Dienstleistungen" dem Arbeitgeber zugefügt hat.

Das Verbot einseitiger A...

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