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ASoK 12, Dezember 1999, Seite 397

OGH: Musikschulen / Betriebsübergangs-RL

Auf die Übernahme von auf Vereinsbasis oder von Gemeinden betriebenen Musikschulen durch das Land bzw. durch eine Gemeinde kommt die Richtlinie des Rates vom zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen (77/187/EWG) zur Anwendung. – (Art. 3 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen).

„Wie bereits erwähnt, beruht die Ausnahme vom Anwendungsbereich des AVRAG auf Arbeitsverhältnisse zu Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden auf kompetenzrechtlichen Erwägungen (RV 10.077 BlgNR 18. GP 9; vgl. Art. 21 B-VG und hinsichtlich des Schulwesens auch Art. 14 f B-VG). Dies befreit aber ein Mitgliedsland nicht von seiner Umsetzungsverpflichtung. Diese trifft vielmehr den innerstaatlich zuständigen Gesetzgeber; bezüglich der Regelungen über die Begründung und Auflösung der Dienstverhältnisse der Landes- und Gemeindebediensteten sowie über die sich aus diesen ergebenden Rechte und Pflichten – mit Ausnahme der Dienstver...

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