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ASoK 12, Dezember 1999, Seite 392

Kommunalsteuerpflicht bei Arbeitern?

Dr. Wolfgang Höfle

Kommunalsteuerpflicht bei Arbeitern? (§ 5 KommStG)

Taucher (in: Kommunalsteuergesetz-Kommentar, Wien 1998, § 5 Tz. 55 ff., vgl. auch Kurzbesprechung von Achatz, in: ÖStZ 9/1999, 216 f.) hat ausgeführt, daß die vom Arbeitgeber im Krankheitsfall nach dem EFZG fortzuzahlenden Entgelte nur insoweit in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, als sie den Erstattungsbetrag der Gebietskrankenkasse übersteigen. Je nach Lohnsumme im Unternehmen wären bei dieser Ansicht – ohne Beachtung der Höchstbeitragsgrundlage – die Löhne nicht bzw. nur zu 30% kommunalsteuerpflichtig (vgl. § 8 Abs. 1, 2 und 7 EFZG). Der Magistrat der Stadt Wien hat mir in einem Schreiben vom (MA 4/2 – 376/99) mitgeteilt, daß diese – m. E. durchaus vertretbare – Ansicht nicht geteilt wird. Wer's wirklich wissen will, wird wohl zum VwGH gehen müssen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
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