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Lohnverrechnungs-Check am Jahresende
• Lohnverrechnungs-Check am Jahresende (§§ 15 Abs. 2, 68 Abs. 1 EStG)
Zu diesem Check gehört u. a. die Kontrolle, ob die Berechnungsbasen für die Sachbezüge noch stimmen (z. B. anderer PKW, Indexanpassung bei Miete). Die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind während des Urlaubes steuerpflichtig (vgl. LStR 1999, Rz. 1144). Meist werden diese Zuschläge aus Vereinfachungsgründen in einem Monat des Jahres, z. B. in der Dezember-Abrechnung, steuerpflichtig behandelt.