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Steuerfreie Reisekosten
• Steuerfreie Reisekosten (§§ 16, 26, 41 EStG, § 240 BAO)
Das BMF hat mit den Lohnsteuerrichtlinien 1999 abermals die strengen Regelungen zur steuerfreien Behandlung von Reisekosten festgeschrieben. Seither behandeln viele Arbeitgeber die Reisekosten, insbesondere Tagesgelder, im Zweifel steuerpflichtig. Manchmal ist zu hören, der Arbeitnehmer solle dann selbst versuchen, im Rahmen der Arbeitnehmer-Veranlagung die steuerpflichtig abgerechneten Reisekosten als Werbungskosten „durchzubringen". Leider ist dieser Ratschlag nicht sehr hilfreich, weil das Finanzamt in diesen Fällen § 16 Abs. 1 Z 9 EStG anwenden muß. Nach der Judikatur und Verwaltungspraxis können bei dieser Regelung aber nach fünf bzw. 15 Tagen keine Tagesgelder mehr als Werbungskosten abgesetzt werden. Erfolgreicher könnte hingegen ein Antrag auf zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer (§ 240 Abs. 3 BAO) sein. In diesem Fall muß das Finanzamt nämlich § 26 EStG anwenden, bei dem die zeitlichen Fristen in einigen Fällen günstiger gestaltet sind. Ergebnis: Wer gar keine Tagesgelder vom Arbeitgeber bekommen hat, wird es mit der Arbeitnehmer-Veranlagung versuchen, wer steuerpflichtige Tagesgelder bekommen hat, mit dem Erstattungsantrag. Gegebenenfalls ist auch eine Kombination mög...