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ASoK 12, Dezember 1999, Seite 373

Wie beruft man Vorstandsmitglieder ab?

Abberufung kann in bestimmten Fällen nur durch die Hauptversammlung erfolgen

Dr. Lukas Stärker

Der Oberste Gerichtshof hat sich im Mai 1999 mit der Frage befaßt, aus welchen Gründen Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften durch den Aufsichtsrat abberufen werden können. Weiters beschäftigte er sich damit, welche Rechtswirkung einer weiteren Abberufung während eines laufenden Verfahrens über die Rechtmäßigkeit der ersten Abberufung zukommt.

1. Sachverhalt

Die Bierbrauerei F & Comp. (im folgenden alte KG) wurde in mehreren Schritten in die Brauerei F GmbH & Co. (im folgenden neue KG) umgestaltet, deren Komplementärin die F-GmbH wurde. Nach mehrstufiger gesellschaftsrechtlicher Umgestaltung der Brauerei durch eine auf den rückwirkende Abschichtung der Mehrheitskommanditistin der KG, der G GmbH & Co., durch Aufnahme von Fremdkapital, teilweise Börsenemission, Einbringung von Kommanditanteilen durch die Kommanditisten, die im Unternehmen verbleiben wollten („Umtausch" der Kommanditanteile in Aktien) mittels Sacheinlagevertrag und Kapitalerhöhung wurde die geklagte Aktiengesellschaft (im folgenden AG) Alleingesellschafterin der F-GmbH – der einzigen Komplementärin der neuen KG – und einzige Kommanditistin dieser KG.

Der Kläg...

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