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ASoK 10, Oktober 1999, Seite 321

Diäten bei Arbeitskräfteüberlassung

Dr. Wolfgang Höfle

S. 321Diäten bei Arbeitskräfteüberlassung (§ 9 ArbVG, § 26 EStG)

Die Verwaltungspraxis hat hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Reisekosten ab erhebliche Verschlechterungen im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung mit sich gebracht (vgl. Rz. 703 ff. der LStR 1999). Nach dem Aufschrei der gesamten Branche verwundert es daher nicht, daß nun auch in der Literatur Bedenken – v. a. verfassungsrechtlicher Natur – gegen diese angebliche Benachteilung der Arbeitskräfteüberlassung geäußert wurden (vgl. Pichler in: RdW 7/99, 494-496; Mazal in: ecolex 8/99, 562-566).

Unter Umständen lohnt es sich, sich mit dem sog. „Mischbetrieb" auseinanderzusetzen. Bei einem Mischbetrieb gibt es keine fachlich und organisatorisch trennbaren Betriebsabteilungen. In solchen Fällen gilt für alle Mitarbeiter trotz Vorliegens von zwei oder mehreren Gewerbeberechtigungen nur ein Kollektivvertrag (vielleicht jener mit einem günstigen „Dienstreisebegriff"?). Nützliche Hinweise zur organisatorischen Trennung von Betriebsabteilungen können einer Entscheidungsbesprechung von Weiß (in: DRdA 4/99, August, 308-311) entnommen werden.

Einen weiteren Ansatzpunkt – allerdings momentan nur für Angestellte – bietet der für überlassene Angestellte gelte...

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