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Abgrenzung laufende/sonstige Bezüge bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer
• Abgrenzung laufende/sonstige Bezüge bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 67 Abs. 1 und 2 EStG)
LSt-Protokoll 1999, ARD 5055/26/99.
Die Auszahlung einer Tantieme in 14 Teilbeträgen erhöht das Jahressechstel und ist kein Mißbrauch, sofern ein entsprechender Rechtstitel vorliegt (Gestaltung!).
Anm.: Ein Rechtstitel ist z. B. eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag.