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Gebühren- und Beitragsbefreiungen durch das Neugründungs-Förderungsgesetz
• Gebühren- und Beitragsbefreiungen durch das Neugründungs-Förderungsgesetz
Für Neugründungen nach dem gibt es im ersten Jahr bestimmte Befreiungen (DB, DZ, WBF- und UV-Beiträge). Besorgen Sie sich (z. B. beim Finanzamt) die erforderlichen Anträge und Informationen für die konkrete Vorgangsweise für den Zeitraum bis 31. 8. und ab dem .