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ASoK 10, Oktober 1999, Seite 311

Abfertigungsverlust bei Selbstkündigung nicht EU-widrig

(APA) – Der Verlust des Abfertigungsanspruchs bei einer Selbstkündigung verstößt nicht gegen das Gemeinschaftsrecht und verletzt nicht das Recht auf Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Zu dieser Folgerung kommt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in seinem Schlußantrag zur Klage eines Arbeitnehmers gegen die Filzmoser Maschinenbau GmbH, der in Luxemburg veröffentlicht wurde. Der Schlußantrag des Generalanwaltes bindet den EuGH nicht, doch folgt ihm der Gerichtshof in vier von fünf Fällen.

Der Deutsche hatte sein Dienstverhältnis gekündigt, um eine Beschäftigung in Deutschland anzunehmen, und verlangte nach dreieinhalb Jahren Dienstzeit eine Abfertigung von zwei Monatsgehältern. Das Unternehmen lehnte dies ab, da der Mann selbst gekündigt hatte und ihm demnach gemäß dem Angestelltengesetz keine Abfertigung zusteht. Daraufhin machte der Kläger vor dem Landesgericht Wels geltend, die Einschränkung der Abfertigungsansprüche stelle eine mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmern dar, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Arbeit aufnehmen, und führe zu einer Einschränkung der Mobilität. Dadurch werde auch das Recht auf Freizügigkeit verletzt. „Der Gerichtshof braucht jedoch im vorli...

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