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ASoK 9, September 1999, Seite 304

OGH: Insolvenz-Ausfallgeld / Anspruch

1. Gemäß § 3 Abs. 3 zweiter Satz IESG ist eine einzelvertragliche Anrechnung von Vordienstzeiten unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 3 Z 2 IESG der Berechnung der Insolvenz-Ausfallgeldes insoweit zugrunde zu legen, als es sich um die Anrechnung von tatsächlich geleisteten Beschäftigungszeiten handelt oder solche Zeiten nicht bereits bei früheren Beendigungsansprüchen berücksichtigt wurden.

2. Aus den allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes ist im Zusammenhalt mit der Norm des § 1 Abs. 1 IESG über die Anspruchsvoraussetzungen jedoch abzuleiten, daß eine solche Anrechnung einzelvertraglicher Ansprüche nur dann in Frage kommen kann, wenn gegen das insolvent gewordene Unternehmen originäre nach dem IESG gesicherte Ansprüche bestehen. Aufgrund der im fraglichen Fall zuletzt ausgeübten Geschäftsführertätigkeit bei einer GmbH steht gemäß § 1 Abs. 6 Z 2 IESG kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu. – (§§ 1 Abs. 1 u. 6, 3 Abs. 3 IESG)

( 8 Ob S 206/98 x)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
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