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ASoK 9, September 1999, Seite 302

VwGH: Unzumutbarkeit von Beschäftigungen

1. Voraussetzung für die Unzumutbarkeit einer Beschäftigung außerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes gemäß § 9 Abs. 3 AlVG ist, daß deshalb, weil der Arbeitslose wegen dieser Beschäftigung nicht täglich an seinen Wohn- oder Aufenthaltsort zurückkehren kann oder weil ihm zwar eine solche Rückkehr möglich ist, er aber wegen der längeren Anfahrtszeiten in der Versorgung der Familienangehörigen, zu deren Unterhalt er verpflichtet ist, beeinträchtigt ist, die Versorgung dieser Angehörigen gefährdet wird.

S. 3032. Daß die unterhaltsberechtigte Mutter des Arbeitslosen im Bezug des Pflegegeldes steht, stellt für sich noch nicht sicher, daß ihre Versorgung nicht gefährdet ist. Das Pflegegeld hat zwar gemäß § 1 BPGG den Zweck, pflegebedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten, um pflegebedürftigen Personen soweit wie möglich die notwendige Betreuung und Hilfe zu sichern sowie die Möglichkeit zu verbessern, ein selbstbestimmtes bedürfnisorientiertes Leben zu führen, stellt aber die Pflegeleistungen an sich nicht bei.

3. Ob der Arbeitslose zur Übernahme der notwendigen Pflegeleistungen verpflichtet ist, ist nicht entscheidend, weil § 9 Abs. 3 AlVG die Gefährdung der tatsächlichen Versorgung einer unterhaltsberechtigt...

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