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Arbeitslosengeldanspruch von Gesellschafter-Geschäftsführern
• Arbeitslosengeldanspruch von Gesellschafter-Geschäftsführern (§ 12 Abs. 6 AlVG)
VwGH 98/08/0283, 0354 v. , ARD 5044/12/99.
Der Arbeitslosengeldanspruch eines arbeits- und einkommenslosen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers ist nicht nach dem Umsatz der GmbH zu beurteilen. Die (aliquote) Zurechnung von Umsätzen der Gesellschaft kommt lediglich für geschäftsführende Gesellschafter von Personengesellschaften in Betracht.
Anm.: Dieses Höchsturteil widerspricht der bisherigen Praxis des Arbeitsmarktservice (vgl. z. B. Schneider, in Der Wirtschaftstreuhänder 4/99, 35 f.). Die Betroffenen haben es nicht verstanden, daß sie keinen Anspruch auf Arbeitslosen/- Karenzgeld hatten, obwohl ihr Erwerbseinkommen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten hat, nur weil ihnen der Umsatz der GmbH aliquot zugerechnet wurde. Beim Anspruch auf Arbeitslosengeld wird zu beachten sein, daß der Betreffende dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung steht, also arbeitswillig ist (§§ 7, 9 AlVG). Das beste wäre es natürlich, nicht nur das Dienstverhältnis, sondern auch die Organfunktion als Geschäftsführer zu beenden (Firmenbuchlöschung).