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Arbeitnehmeransprüche bei Insolvenz
Legalzession und Stimmrecht
Trotz zahlreicher Novellen des § 11 Abs. 1 IESG ist es bislang nicht gelungen, hinsichtlich der Beurteilung des Zeitpunktes und des Umfanges der Legalzession von Arbeitnehmeransprüchen die gewünschte Klarheit zu schaffen. Besonders die mit dem angeordneten Forderungsübergang verbundene Frage der Stimmrechtsausübung stellt den Praktiker regelmäßig vor erhebliche Probleme und konfrontiert ihn mit unbefriedigenden Ergebnissen.
1. Legalzession
Bis 1984 normierte § 11 Abs. 1 IESG, daß gesicherte Ansprüche im Sinne dieses Gesetzes im Ausgleichsverfahren gegen Arbeitgeber, in Konkursverfahren gegen die Konkursmasse auf den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds mit der Zustellung des Bescheides oder der Mitteilung über die Vorschußgewährung in der Höhe zediert werden, in welcher dem Antragsteller Insolvenz-Ausfallgeld oder ein Vorschuß darauf zuerkannt worden ist. Der Gesetzgeber erachtete eine Novelle dieser Bestimmung, die immerhin eine klare zeitliche Abgrenzung der Legalzession vorsah, für notwendig, weil in zahlreichen Fällen der angeordnete Forderungsübergang keine praktische Bedeutung hatte. Die Frist zur Antragstellung auf Ausfallgeld – damals vier Monate – und die erfahrungsgemäß lange Bearbeitungsdauer führten oft zu so la...