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ASoK 8, August 1999, Seite 269

OGH: Entlassung Krankenschwester

Das Hochhängen der Bettglocke für die Dauer von ca. zwei Stunden durch die diensthabende Krankenschwester, sodaß sie von der Patientin nicht mehr erreicht werden konnte, berechtigt auch dann zur Entlassung gemäß § 27 Z 1, dritter Tatbestand AngG (Vertrauensunwürdigkeit), wenn es vor dem gegenständlichen Vorfall keinen ähnlich gelagerten gegeben hat. – (§ 27 Z 1 AngG)

( 9 Ob A 245/98 )

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
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