Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
OGH: GmbH-Geschäftsführer / Abberufung, Kündigung
• Bei gleichzeitiger Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH und Kündigung des Anstellungsvertrages ist zur Kündigung dieses Anstellungsvertrages nicht der zweite Geschäftsführer, sondern dasselbe Organ der Gesellschaft wie schon für die Bestellung und Anstellung, nämlich die Generalversammlung, zuständig. – (§ 16 GmbH-Gesetz)
( 9 Ob A 246/98 m)