zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 8, August 1999, Seite 264

Anrechnung von Überzahlungen auf Ist-Lohnerhöhungen

Dr. Wolfgang Höfle

§ 1154 ABGB, KV-Handelsangestellte: Anrechnung von Überzahlungen auf Ist-Lohnerhöhungen

OGH 8 Ob A 173/98v v. ; ARD 5040/4/99.

Im Fall einer erheblich über dem KV-Mindestlohn liegenden Lohnvereinbarung ist eine Anrechnungsvereinbarung von bis zu drei Ist-Lohnerhöhungen zulässig. Einer völlig unbeschränkten Anrechnungsvereinbarung sind zeitliche Grenzen gesetzt. Der sozialpolitische Zweck der Ist-Lohnerhöhung besteht nämlich u. a. darin, dem Arbeitnehmer die Kaufkraft des individuell vereinbarten Lohnes zu sichern, ohne mit dem Arbeitgeber individuell verhandeln zu müssen.

S. 265 Anmerkung: Der Verzicht auf künftige Rechte ist also grundsätzlich zulässig. Dieses zukünftige Recht muß aber ausreichend bestimmt sein. Bei Vereinbarung eines überkollektivvertraglichen Entgelts können überschaubare künftige KV-Erhöhungen mit einer diesbezüglichen Vereinbarung vorweggenommen werden. Als überschaubar gelten auch mehrere künftige Erhöhungen (z. B. zwei bis drei Ist-Lohnerhöhungen).

Während die zweite Instanz (OLG Wien) noch der Meinung war, daß auf künftige Ist-Lohnerhöhungen generell verzichtet werden könne, soweit nicht die kollektivver...

Daten werden geladen...