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Sachbezugswert von Gebrauchtwagen
• § 15 Abs. 2 EStG: Sachbezugswert von Gebrauchtwagen
VwGH 94/13/0097 v. ; ARD 5033/14/99.
Entspricht ein einem Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassenes gebrauchtes Dienst-Kfz hinsichtlich Fahrkomfort und Sicherheit nicht mehr einem vergleichbaren Neuwagen, ist bei Ermittlung des Sachbezugswertes nicht vom Anschaffungspreis des Neuwagens, sondern vom tatsächlichen Wert des Gebrauchtwagens auszugehen.
Anmerkung: Vergleichbar ist der Neuwagen offenbar nur dann, wenn er auch gleich lang genutzt wurde. Damit wird aber der Ansatz eines niedrigeren Sachbezugswertes in der Praxis schwierig zu argumentieren sein. Zu bedenken ist auch, daß im Zeitraum des o. a. Urteils die Sachbezugs-Verordnung (BGBl. 642/1992) noch nicht in Geltung war.