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Ausschluß von GmbH-Geschäftsführern von der GSVG-Pflichtversicherung
• § 2 Abs. 1 Z 3 GSVG: Ausschluß von GmbH-Geschäftsführern von der GSVG-Pflichtversicherung
VwGH 96/08/0185 v. ; ARD 5034/12/99.
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die auf Grund ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer nach dem ASVG pflichtversichert sind, sind auch dann von der GSVG-Pflichtversicherung ausgeschlossen, wenn die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem ASVG unterblieben ist.
Anmerkung: Diese Entscheidung ist auch i. Z. m. dem Leistungsrecht interessant: Immer wieder kommt es vor, daß vorzeitige Alterspensionisten als Geschäftsführer ohne Entgelt für eine wirtschaftskammerzugehörige GmbH tätig werden. Sollten diese Geschäftsführer nicht oder nur bis zu 49% beteiligt sein, wäre ein Weg, um den Wegfall der Pension zu verhindern, die Argumentation, daß ein (geringfügiges) ASVG-Dienstverhältnis vorlag.