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ASoK 8, August 1999, Seite 260

Monteur arbeitete nachlässig: Lohn zu Recht einbehalten

(dpa) – Bei einem nachlässig arbeitenden Beschäftigten darf das Unternehmen einen Teil des Lohns einbehalten. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Prozeß zwischen einem Antennen-Monteur und einer Kraftfahrzeugwerkstatt hingewiesen. Auf dem Wege eines Vergleichs verzichtete der Mitarbeiter, der mittlerweile durch verhaltensbedingte Kündigung ausgeschieden ist, auf einen Teil seiner regulären Lohnfortzahlungsansprüche bis zum Ende der Kündigungsfrist.

Das Unternehmen hatte dem Mitarbeiter in mehreren Fällen nachlässiges Arbeiten vorgeworfen. In einem Fall habe der Monteur beim Einbau einer Antenne in ein Auto die Windschutzscheibe, ein anderes Mal den Kotflügel eines Wagens beschädigt. Unternehmen hätten einen Anspruch darauf, Teile des Arbeitslohns für die Reparatur von Schäden zu verwenden, die wegen Nachlässigkeit entstanden sind, sagte der Vorsitzende des Gerichts.

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