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ASoK 8, August 1999, Seite 258

Betriebsrat muß Arbeitnehmer telefonisch erreichen können

(dpa) – Betriebsräte haben ein Recht darauf, über die Telefonanlage ihres Unternehmens Mitarbeiter ungehindert anrufen zu können. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich in Kassel (7 ABR 66/97). Arbeitgeber müssen die Telefonanlagen so einstellen, daß der Betriebsrat die von ihm vertretenen Mitarbeiter in ihren Dienststellen erreichen kann. Anders sei eine ungehinderte innerbetriebliche Kommunikation mit den Mitarbeitern nicht möglich, entschieden die Richter.

Mit seinem Urteil gab das höchste deutsche Arbeitsgericht den Betriebsräten einer Drogeriekette recht. In den Filialen des Unternehmens gibt es Telefone, von denen nur bestimmte Anschlüsse angerufen werden können. Der Empfang von Gesprächen ist aufgrund einer technischen Einstellung nicht möglich. Die Betriebsräte hatten den Arbeitgeber aufgefordert, die Anlage so zu schalten, daß sie die Mitarbeiter anrufen können. Dies hatte das Unternehmen abgelehnt.

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