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Definition Konzern
• § 67 Abs. 3 EStG: Definition Konzern
Im Konzern übernommene Abfertigungsansprüche können vom neuen Unternehmen im Auszahlungsfall nach § 67 Abs. 3 EStG versteuert werden (LStR 1999, Rz. 1073). Als Konzernunternehmen gelten dabei selbstverständlich nicht nur die ausdrücklich angeführten (gemäß § 15 AktG), sondern z. B. auch jene nach dem wortgleichen § 115 GmbHG. Eine klarstellende Ergänzung wird voraussichtlich in die LStR 1999 aufgenommen.