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OGH: Entlassung / Vertrauensunwürdigkeit
• 1. Für den Entlassungstatbestand des § 27 Z 1, 3. Tatbestand AngG (Vertrauensunwürdigkeit) reicht die Schuldform der Fahrlässigkeit aus.
• 2. Die Äußerung des Verdachtes, daß sich der Arbeitgeber in finanziellen Schwierigkeiten befinde, gegenüber einem Geschäftspartner des Arbeitgebers, wobei der Arbeitnehmer von einem Naheverhältnis dieses Geschäftspartners zum Arbeitgeber und davon ausgehen durfte, daß dieser über die finanzielle Situation des Arbeitgebers ohnehin ausreichend informiert war, erfüllt den Entlassungstatbestand der Vertrauensunwürdigkeit nicht. – (§ 27 Z 1, 3.Tatbestand AngG)
( 9 Ob A 192/98 w)