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VwGH: Ausländerbeschäftigung
• Art. 9 des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei Nr. 1/80, auf den in § 4 c Abs. 1 AuslBG verwiesen wird, ist dahingehend auszulegen, daß die türkischen Kindern zustehenden Rechte auch dann gegeben sind, wenn nur ein Elternteil ordnungsgemäß in Österreich beschäftigt ist bzw. der aufgrund von Trennung oder Todesfall allein lebende Elternteil, bei dem das Kind wohnhaft ist, eine ordnungsgemäße Beschäftigung ausübt. – (§ 4 c Abs. 1 AuslBG, Art. 9 des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei vom , Nr. 1/80)
( Zl. 98/09/0081)