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ASoK 5, Mai 1999, Seite 174

VwGH: Ausländerbeschäftigung

Art. 9 des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei Nr. 1/80, auf den in § 4 c Abs. 1 AuslBG verwiesen wird, ist dahingehend auszulegen, daß die türkischen Kindern zustehenden Rechte auch dann gegeben sind, wenn nur ein Elternteil ordnungsgemäß in Österreich beschäftigt ist bzw. der aufgrund von Trennung oder Todesfall allein lebende Elternteil, bei dem das Kind wohnhaft ist, eine ordnungsgemäße Beschäftigung ausübt. – (§ 4 c Abs. 1 AuslBG, Art. 9 des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei vom , Nr. 1/80)

( Zl. 98/09/0081)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
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