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VwGH: Aufenthaltsrecht
• 1. Dem Regelungszweck des Art. 7 des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei vom , Nr. 1/80 widerspräche es, Kindern türkischer Arbeitnehmer, die die Bedingungen des zweiten Satzes nicht erfüllen, den Zugang zum Arbeitsmarkt aus den – schwerer zu erfüllenden – Bedingungen des ersten Satzes des Art. 7 des genannten Beschlusses zu verwehren.
• 2. In gleicher Weise wie zu der Bestimmung des Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ist davon auszugehen, daß das in Art. 7 dieses Beschlusses anerkannte Recht, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, notwendigerweise die (implizite) Anerkennung eines Aufenthaltsrechtes des Bewerbers beinhaltet. – (Art. 7 des Beschlusses des Assoziationsrates EWG-Türkei vom , Nr. 1/80)
( Zl. 96/09/0297)