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ASoK 5, Mai 1999, Seite 168

Entgeltfortzahlung bei ununterbrochenem Krankenstand im neuen Arbeitsjahr

Dr. Wolfgang Höfle

Entgeltfortzahlung bei ununterbrochenem Krankenstand im neuen Arbeitsjahr (§ 2 EFZG)

OGH 8 Ob A 163/98 y v. , ARD 5009/11/99.

Mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres entsteht bei ununterbrochen fortdauernder krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch auch dann, wenn der Arbeitnehmer wegen Ausschöpfung des Entgeltanspruchs nach dem EFZG zuvor kein Entgelt mehr erhalten hat. Der erkennende Senat hält ausdrücklich nicht mehr an der (damals überraschenden Einzel-)Entscheidung v. (OGH 8 Ob A 2132/96 d) fest. Die Praxis der Gebietskrankenkassen (vgl. dazu ARD 4859/23/97) wird im Hinblick auf dieses Erkenntnis nicht mehr (lange) bestehen. Mit Beginn eines neuen Arbeitsjahres hat der Dienstgeber also wieder Krankenentgelt zu bezahlen und kann für solche Zeiten Erstattungsanträge bei der GKK stellen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
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