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ASoK 5, Mai 1999, Seite 167

Bildungskarenz: Wie man 2 1/2 Jahre bezahlte Karenz erreicht

Dr. Wolfgang Höfle

Bildungskarenz: Wie man 21/2 Jahre bezahlte Karenz erreicht (§ 11 f AVRAG, § 26 AlVG)

Vereinbart der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber im Anschluß an den Karenzgeldbezug Bildungskarenz, gebührt bei Erfüllung der Voraussetzungen bis zu einem Jahr Weiterbildungsgeld in Höhe des Karenzgeldes. Dabei spielt im Gegensatz zur Sondernotstandshilfe S. 168die Höhe des Partnereinkommens keine Rolle. Ist die Bildungskarenz nicht möglich (z. B. weil das Dienstverhältnis noch nicht drei Jahre besteht), kann im Anschluß an den Karenzgeldbezug eine Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes vereinbart werden. Auch hier gebührt bei Erfüllung der Voraussetzungen bis zu einem Jahr Weiterbildungsgeld in Höhe des Karenzgeldes, ohne daß auf das Partnereinkommen Rücksicht zu nehmen ist. Die Ersatzarbeitskraft ist dabei nicht (schon) bei Beginn, sondern nach dem Ende des Karenzurlaubes einzustellen.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Dr. Wolfgang Höfle ist Steuerberater in Wien und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.
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