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Sozialversicherungspflicht bei Auslandsentsendung
• Sozialversicherungspflicht bei Auslandsentsendung (§ 3 Abs. 2 lit. d ASVG)
mit Besprechung durch Adalbert Spitzl, ZAS 2/1999, 54-60.
Der Schutz der Sozialversicherung hängt nicht ausschließlich davon ab, ob der vorübergehenden Auslandsbeschäftigung eine zumindest kurze Inlandsbeschäftigung vorangeht oder nachfolgt.
Anm.: Nach der o. a. Entscheidung sind Arbeitnehmer mit österreichischem Wohnsitz auch dann in Österreich pflichtversichert, wenn sie von einem Dienstgeber mit Sitz in Österreich ausschließlich für eine vorübergehende (= bis zu fünf Jahren) Auslandstätigkeit aufgenommen werden. Allerdings ist der VwGH wohl nicht so zu verstehen, daß er die Beteiligten auch mit der österreichischen Sozialversicherung „beglücken" würde, wenn Arbeitnehmer ohne österreichischen Wohnsitz für die Tätigkeit im Ausland aufgenommen werden. Zu beachten ist weiters, daß diese Entscheidung unmittelbare Bedeutung „nur" im Falle von „Drittstaaten" hat, innerhalb des EWR bzw. bei Abkommensstaaten sind andere Rechtsgrundlagen zu beachten.