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ASoK 4, April 1999, Seite 136

VwGH: Ausländerbeschäftigung / Befreiungsschein

Integrierte Ausländer der zweiten Generation haben gemäß § 15 Abs. 1 Z 4 und 5 AuslBG bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen selbst dann Anspruch auf Erlangung eines Befreiungsscheines, wenn sie keine Bewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz bzw. nunmehr keine Niederlassungsbewilligung nach dem Fremdengesetz 1997 oder andere Titel für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet besitzen. – (§ 15 Abs. 1 AuslBG)

( Zl. 97/09/0279)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Dr. Edith Marhold-Weinmeier ist Mitarbeiterin der Personalabteilung eines österreichischen Kreditinstitutes.
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