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Auslandsdienstverhältnis - Kollektivvertrag
• Auslandsdienstverhältnis – Kollektivvertrag (§ 44 IPRG, §§ 1, 3 ASVG)
ARD 5006/10/99: OGH 9 Ob A 252/98v v. .
Ist auf ein ausschließlich im Ausland zu erfüllendes Dienstverhältnis nach Rückverweisung (!) österreichisches Recht anzuwenden, ist der österr. KV selbst dann anzuwenden, wenn sein örtlicher Geltungsbereich auf Österreich beschränkt ist (siehe schon ARD 4996/18/99 = infas 1/99, 25 f. = ASoK 1999, 109).
Anm.: Für vertragliche Schuldverhältnisse, die nach dem entstanden sind, gilt bereits das EVÜ. Dabei wäre es zu einem abweichenden Ergebnis gekommen, denn nach dem EVÜ sind Rück- oder Weiterverweisungen nicht zu beachten. Außerdem sind die Verweisungen des EVÜ – anders als im IPRG – Sachnormverweisungen (keine Gesamtverweisung) (BGBl. I Nr. 18/1999, siehe auch ecolex 1/1999, 11).