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Neues aus der Gesetzgebung
Arbeitszeitgesetz-Novelle für Apotheken
Eine im Mai im Sozialausschuß des Nationalrates zu behandelnde Regierungsvorlage strebt die Umsetzung der EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in Apotheken an. Derzeit gibt § 19 a Arbeitszeitgesetz den Kollektivvertragspartnern nahezu völlig freie Hand bei der Arbeitszeitgestaltung von in Apotheken beschäftigten Apothekenleitern und sonstigen pharmazeutischen Fachkräften in Zusammenhang mit deren Bereitschaftsdiensten des Nachts und an Wochenenden. Diese nach oben offene Aufhebung von Schutzgrenzen, die auch nicht an entsprechende die Erholung sicherstellende Ausgleichsruhezeiten geknüpft ist, ist mit der Arbeitszeitrichtlinie der EU mit Sicherheit nicht in Einklang zu bringen. Dementsprechend knüpft die vorliegende Regierungsvorlage das Arbeitszeitnetz für das Apothekenpersonal enger als bisher, beläßt den Kollektivvertragspartnern aber dennoch einen ganz erheblichen Gestaltungsspielraum, der zur Abdeckung der den Apotheken eigenen Bereitschaftsdienste offenbar auch mit bescheidenem Personalstand ausreicht.
Unverkennbar sind die Parallelen zu den für das Krankenanstaltenpersonal geltenden Arbeitszeitgrenzen. So können Arbeitnehmer, die als Apothekenleiter od...