Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 4, April 1999, Seite 114

Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Dienstverhinderung durch Schneechaos?

Entgeltfortzahlungsanspruch hängt nach der Judikatur vom Ausmaß des Elementarereignisses ab

Dr. Thomas Rauch

Außergewöhnliche Wetterverhältnisse machen immer wieder für zahlreiche Arbeitnehmer das Erscheinen am Arbeitsplatz unmöglich. In jüngerer Zeit wurde dies sowohl durch Hochwasser (Juli 1997) wie auch durch starke Schneefälle (Februar 1999) verursacht. In beiden Fällen wurden in den Medien zur Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers verschiedene Rechtsauffassungen veröffentlicht. Daher scheint es geboten, die zu dieser Frage vorhandenen gesetzlichen Regelungen und die dazu ergangene Judikatur näher zu betrachten.

1. Ereignis „höherer Gewalt" und „neutrale Sphäre"

Der Arbeitnehmer behält den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch wichtige seine Person (bzw. seine Sphäre – siehe 2.1.) betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert ist (§ 8 Abs. 3 AngG, § 1154 b ABGB). Dienstverhinderungen im Sinne der vorgenannten Bestimmungen sind nicht nur solche, die in der Person des Arbeitnehmers entstanden sind (z. B. Hochzeit, Arztbesuch), sondern auch solche, die ihn betreffen und ihn durch ihre unmittelbare Einwirkung an der Dienstleistung (z. B. Verkehrsstörungen) hindern.

Sowohl in seiner Leitentscheidung sowie in zwei Folgeentscheidungen v...

Daten werden geladen...