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OGH: Schadenersatz
• Ein aus seinem Verschulden entlassener Arbeitnehmer hat nur jenen Schaden zu ersetzen, der durch das entlassungsbedingte Nichteinhalten der Kündigungsfrist entstanden ist. Die Kosten des für die Suche eines Nachfolgers für den Arbeitnehmer beigezogenen Beraters sind daher nicht zu ersetzen, wenn sie nach den Feststellungen auch bei Einhaltung von Kündigungstermin und Kündigungsfrist aufgelaufen wären. - (§ 28 AngG)
( 9 Ob A 127/98 m)