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VwGH: Arbeitszeit von Lenkern
• Tatbestandsmäßig i. S. d. § 28 Abs. 1 a Z 6 Arbeitszeitgesetz („Nichtgewähren von Lenkpausen") ist nicht nur ein zielgerichtetes, vorsätzliches Handeln, sondern auch bloß fahrlässiges Verhalten des Arbeitgebers, wie z. B. die Unterlassung von ausreichenden Kontrollen und Maßnahmen, die die Einhaltung der Vorschriften über die Lenkpausen gewährleisten würden. - (§ 28 Abs. 1 a Z 6 AZG)
( Zl. 97/11/0284)