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ASoK 12, Dezember 1998, Seite 428

VwGH: Arbeitszeit von Lenkern

Tatbestandsmäßig i. S. d. § 28 Abs. 1 a Z 6 Arbeitszeitgesetz („Nichtgewähren von Lenkpausen") ist nicht nur ein zielgerichtetes, vorsätzliches Handeln, sondern auch bloß fahrlässiges Verhalten des Arbeitgebers, wie z. B. die Unterlassung von ausreichenden Kontrollen und Maßnahmen, die die Einhaltung der Vorschriften über die Lenkpausen gewährleisten würden. - (§ 28 Abs. 1 a Z 6 AZG)

( Zl. 97/11/0284)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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