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OGH: Betriebsrat / Änderungskündigung
• Soll es in einem Betrieb für alle Arbeitnehmer zum Wegfall bestimmter Vergünstigungen oder Entgeltbestandteile kommen und ist gegenüber Betriebsratsmitgliedern wegen deren besonderem Kündigungsschutz das Instrument der Änderungskündigung ausgeschlossen, so kommt eine Gleichbehandlung mit den Entgeltansprüchen der übrigen Belegschaft im Sinne der Herabsetzung des Entgeltniveaus nur dann in Frage, wenn den Betriebsratsmitgliedern als Alternative die Möglichkeit der freiwilligen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Zubilligung sämtlicher Ansprüche wie bei einer Arbeitgeberkündigung angeboten wurde. - (§§ 115 ff. und 120 ff. ArbVG)
( 8 Ob A 266/97 v)