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Umsetzung der Arbeitszeitgesetznovelle 1997 in Kollektivverträgen
Arbeitszeitgestaltung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen im Überblick
Seit dem in der Ausgabe Nr. 1997/7 dieser Zeitschrift erschienenen Artikel „Flexible Arbeitszeitregelungen in KV" sind einige Kollektivverträge in Kraft getreten, die die durch die Novelle zum Arbeitszeitgesetz BGBl. Nr. I 46/1997 vom neu geschaffenen Möglichkeiten nützen. Einer der Kernbestandteile dieser Novelle war eine Kollektivvertragsermächtigung für erweiterte Durchrechnungsmöglichkeiten.
Nach wie vor sind die Gestaltungsmöglichkeiten verschieden, je nachdem, ob die generelle Regelung anwendbar ist, oder ob es sich um Verkaufsstellen im Sinne des Öffnungszeitengesetzes bzw. einen Handelsbetrieb handelt. Einige Einschränkungen gelten für Betriebe, die dem Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, besondere Bestimmungen gelten für Lenker von Kraftfahrzeugen.
Für Verkaufsstellen im Sinne des Öffnungszeitengesetzes (dies sind nicht nur Handelsbetriebsstätten, sondern auch Outlets des Gewerbes und der Industrie) und alle Betriebe des Handels (hier ist auch der Großhandel eingeschlossen, der nicht dem Öffnungszeitengesetz unterliegt) gibt es seit 1989 eine gesetzliche Ermächtigung, durch Durchrechnungsvereinbarungen die Normalarbeitszeit in einzelnen Wochen über 40 Stunden hinaus zu e...