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Gesetzliche Arbeitszeitregelungen in Alten- undPflegeheimen
Mit dem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG)haben die Arbeitnehmer in Krankenanstalten eine umfassende, spezifisch auf ihre Arbeitssituation zugeschnittene Umgestaltung ihres Arbeitszeitrechts erfahren. Einerseits wurden - gegenüber der Rechtslage nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG), das vorher für Spitäler von privatrechtlich organisierten Trägern galt - gewisse Spielräume geschaffen, die im Zusammenhang mit der Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Patienten sinnvoll erscheinen, andererseits wurden für die öffentlich Bediensteten in Krankenanstalten der Gebietskörperschaften überhaupt erstmals verbindliche Höchstgrenzen der Arbeitszeit eingeführt, um die in diesem Bereich teilweise eklatant hohen Arbeitszeiten auf ein vernünftiges Ausmaß zurückzuführen. Nach dem Inkrafttreten dieses einen einheitlichen Arbeitszeitrahmen für alle Krankenanstalten - gleichgültig ob mit öffentlicher oder privater Trägerschaft - herstellenden Gesetzeswerks liegt es nahe, den Blick auf in gewisser Weise vergleichbare Betreuungsinstitutionen - die Alten- und Pflegeheime - zu richten. Welche gesetzlichen Regelungen gelten denn eigentlich für die dort tätigen Arbeitnehmer und öffentlich Bediensteten? Der vorliegende Beitrag soll hier einen Überblick verschaffen.