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ASoK 11, November 1998, Seite 392

Probleme der Satzung von Kollektivverträgen

Probleme der Satzung von Kollektivverträgen

Durch Erklärung eines Kollektivvertrages oder Teilen eines Kollektivvertrages zur Satzung wird die Normwirkung dieses Kollektivvertrages auf bisher nicht kollektivvertragsunterworfene Arbeitsverhältnisse erstreckt. Schrammel (ZAS 1998, 135) behandelt zentrale Fragen des Rechts der Satzung. In seinen Ausführungen zum Gegenstand der Satzung gelangt er zu dem Ergebnis, daß der Sinn und Zweck der Satzung klar für die These der herrschenden Lehre spricht, daß sämtliche normativ wirkenden Bestimmungen eines Kollektivvertrages gesatzt werden können. Weiters durchleuchtet er die Funktion der Satzung und die in § 18 Abs. 3 ArbVG normierten Voraussetzungen der Satzungserklärung. Abschließend widmet er sich den verfassungsrechtlichen Fragen, ob und inwieweit die Satzung geeignet ist, die negative Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer und die Betätigungsfreiheit der Koalitionen zu beeinträchtigen.

Rubrik betreut von: VON DR. BEATRIX KARL
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