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Die Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers bei Verstößen gegen die Meldepflicht gemäß § 363 Abs. 1 ASVG und ihre Verjährung
• Die Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers bei Verstößen gegen die Meldepflicht gemäß § 363 Abs. 1 ASVG und ihre Verjährung
Der OGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1997 die Auffassung vertreten, daß der vom Arbeitnehmer geltend gemachte Schadenersatzanspruch gegen den Arbeitgeber, der entgegen § 363 Abs. 1 ASVG die Meldung eines Arbeitsunfalls an die AUVA unterlassen hat, weshalb dem Arbeitnehmer der Anspruch auf Rentenzahlungen (teilweise) verlorengegangen ist, unter die im einschlägigen Kollektivvertrag enthaltene dreimonatige Verfallsbestimmung zu subsumieren sei, und begründet dies damit, daß der Schadenersatzanspruch in einem „typischen Zusammenhang" mit dem Arbeitsverhältnis stehe. Madl (ZAS 1998, 129) nimmt diese Entscheidung zum Anlaß, sich mit schadenersatzrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Verstoß eines Arbeitgebers gegen die Meldepflicht nach § 363 Abs. 1 ASVG sowie mit Fragen der Verjährung eines Schadenersatzanspruches des Arbeitnehmers gegen seinen (früheren) Arbeitgeber zu befassen.