Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pauschalwertberichtigungen für latente Adressenausfallrisiken im handelsrechtlichen Jahresabschluss von Kreditinstituten
Die neuen Regelungen des
Kreditinstitute haben bei der Bewertung von Forderungen nach HGB alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen. Für noch nicht konkretisierte Ausfallrisiken sind Pauschalwertberichtigungen zu bilden. Der IDW RS BFA 7 gibt Leitlinien zu deren Ermittlung vor. Er ist eine Weiterentwicklung der IDW Stellungnahme BFA 1/1990 und erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, verpflichtend anzuwenden. Adressaten sind neben Kreditinstituten auch Finanzdienstleistungsinstitute i.S.d. § 1 Abs. 1a KWG sowie Institute i.S.d. § 1 Abs. 3 ZAG. Der BFA 7 sieht ein Lifetime Expected Loss-Modell sowie Bewertungsvereinfachungen hierzu vor. Der Beitrag zeigt die unterschiedlichen Modelle und unterstützt die Anwender, die konkrete Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren sorgfältig abzuwägen.
1. Einleitung
Im Rahmen der Bilanzierung des Kreditgeschäfts kommt der Bewertung von Adressenausfallrisiken bei Kreditinstituten eine besondere Bedeutung zu. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip sieht gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB i.V.m. § 340a Abs. 1 HGB vor, bei der Bewertung von Forderungen „alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen [...]“. Nach dem im HGB ...