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Lehrlingsausbildung in Rechtsanwaltskanzleien
Ein Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Lehrlingsausbildung in der Form des dualen Systems, das heißt die Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule, ist seit langem die Säule der Ausbildung für das Berufsleben in Österreich. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lehrlingsausbildung sind im Berufsausbildungsgesetz (BAG)geregelt. Das BAG führt die Ausübenden der freien Berufe als Lehrberechtigte an.Zu den freien Berufen zählen neben den Rechtsanwälten die Ziviltechniker, Wirtschaftstreuhänder, Notare, Patentanwälte, Ärzte, Apotheker, Dentisten und Tierärzte. Manche Rechtsanwälte haben bislang bereits Lehrlinge im Lehrberuf Bürokaufmann ausgebildet. Durch eine Änderung der Lehrberufsliste im August 1998 wurde der Lehrberuf „Kanzleiassistent-Rechtsanwaltskanzlei" eingeführt.Gleichzeitig wurde die Ausbildungsordnung für diesen Lehrberuf erlassen.
Vor der erstmaligen Aufnahme von Lehrlingen sind bestimmte Schritte zu beachten, die in diesem Beitrag in groben Zügen skizziert werden sollen.
1. Feststellungsbescheid
Bevor in einem Betrieb erstmalig Lehrlinge in einem bestimmten Lehrberuf ausgebildet werden dürfen, hat die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer festzustellen, ob der Betrieb so eingerichtet ist und geführt wird, daß den Lehrlingen die ...