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IRZ 3, März 2020, Seite 109

Brexit – was nun?

Diese praktischen Folgen hat der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union für Unternehmen

Steffen Morawietz

Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am steht nun fest: Sollte zwischen den Parteien innerhalb der äußerst knapp bemessenen Zeit bis zum keine Übereinkunft nach Art. 216 AEUV, also eine Einigung über ein Austrittsabkommen, erzielt werden können, würde aus dem Vereinigten Königreich aus Sicht des Unionsrechts ein Drittstaat wie jeder andere werden. Die Folgen dieses Schrittes für die Handelsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich sind aus rechtlicher Sicht mannigfaltig und nur die wenigsten hiervon bislang Gegenstand des öffentlichen Diskurses. Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die „Brexit-To-do-Listen“ der Unternehmen mitunter überaus lückenhaft sind.

1. Die WTO als neuer rechtlicher Rahmen?

Vielfach wird darauf verwiesen, dass im Falle eines „ungeregelten“ Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, die World Trade Organization (WTO) den rechtlichen Rahmen für den künftigen Handel zwischen Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich stellen würde. Dies ist zutreffend, lässt jedoch außer Acht, dass das WTO-Regelwerk im Hinblick auf Reg...

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