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Wann lohnt sich der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten?
Zur Pensionsplanung von Akademikern
Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 wurde der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten wesentlich teurer. Nach dem derzeitigen Pensionsrecht kommt es nicht selten vor, daß sich bei männlichen Akademikern Studienzeiten trotz (teurem) Nachkauf nicht auf die Höhe der Pension auswirken. Nur bei frühestmöglichem Pensionsantritt tritt dieses Problem nicht auf - ist das der Wille des Gesetzgebers?
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Das folgende Beispiel entspricht fast 1 zu 1 der Ausgangssituation des Autors. Ein heute Dreißigjähriger hat bis dato folgende Versicherungsmonate: | |
3 Schuljahre à 8 Monate = | 24 Monate |
6 Studienjahre à 8 Monate = | 48 Monate |
Ferialpraktika während der Schul-/Studienzeit = | 18 Monate |
Dienstverhältnis seit Mitte des 24. Lebensjahres (= 5 1/2 Jahre) = | 66 Monate |
Durchgehender Versicherungsverlauf bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (= 30 Jahre) = | 360 Monate |
Zum Stichtag sind voraussichtlich 444 Pflichtbeitragsmonate vorhanden, mit denen auch ohne Einkauf von Schul-/Studienzeiten die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer angetreten werden könnte. Die Steigerungspunkte würden betragen bei einem Pensionsantritt mit Vollendung des
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l | 60. Lebensjahres: | |
- | ohne Nachkauf der Schul-/Studienzeiten: 444 Mona... |